RSGV Hygienekonzept für Training und Prüfungen

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Stand: 17.09.2021
Folgende Regeln und Hinweise sind gültig für alle Trainings und Prüfungen:

  • Jederzeit und überall halten alle Personen auf dem Vereinsgelände einen Mindestabstand von
    1,5 Metern. Dabei ist es unerheblich, wo man sich auf dem Vereinsgelände befindet (also
    auch innerhalb des Unterstands am Hauptplatz oder im Vorraum des Vereinsheims).
  • Grundsätzlich gilt: Ist der Mindestabstand nicht einzuhalten, dann muss ein Mund-/Naseschutz
    getragen werden.
  • Alle Personen, die sich im Vereinsheim befinden, tragen einen Mund-/Nasenschutz.
  • Ein Betreten der Toilettenräume ist – auch für die männlichen Personen – nur einzeln
    möglich.
  • Händedesinfektion: Mittel zur Händedesinfektion stehen im Vereinsheim, an den Toiletten,
    zur Verfügung. Grundsätzlich wird um häufiges Händewaschen gebeten.
  • Im Training und an Prüfungen ist immer eine schriftliche Anwesenheitsliste zu führen.
    Bei Mitgliedern reicht der Name (Kontaktdaten liegen dem Verein vor).
  • Für Gäste halten wir im Vereinsheim ein Formular vor, dass von diesen ausgefüllt werden
    muss.
    Wichtig ist:
    Die Trainer und Vorstandsmitglieder sind aufgefordert, die Einhaltung der Regeln zu überwachen.

    Laut Platzordnung und Satzung sind den Anweisungen von Vorstandsmitgliedern und Trainern Folge
    zu leisten.

    Sollte die Stand Darmstadt oder das Land Hessen weitergehende Regeln erlassen, werden wir sofort
    informieren und diese Regeln anpassen.

    RSGV DA-Arheilgen
    Der Vorstand

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